BMF-Konformität: GoBD & RKSV
GoBD-Konformität von unabhängiger Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestätigt
Das Bundesministerium für Finanzen hat im Schreiben vom 14.11.2014 die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) weiter präzisiert. Daraus ergibt sich u.a., dass die Übergangsfrist für ältere Kassenmodelle, die nicht den GoBD-Richtlinien entsprechen, am 31.12.2016 endet.
Die GoBD-Konformität unserer Kassen- und Abrechnungssysteme ist von der unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Baker Tilly Roelfs im November 2016 geprüft und bescheinigt worden.
Unsere Lösungen sind nach dem anerkannten Prüfungsstandard IDW PS880 erfolgreich geprüft worden. Dieser dient zur Produktprüfung und Testierung von rechnungslegungsrelevanten Softwareprodukten im Hinblick auf die Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) und hat in der Praxis relativ hohe Bedeutung.
Die neuen Registrierkassen-Vorschriften besagen u. a., dass folgende Unterlagen für das Finanzamt 10 Jahre aufbewahrt werden müssen:
• Alle steuerrelevanten Daten sowie Journaldaten
• Alle Änderungen an Nutzerrechten sowie steuerrelevanten Stammdaten
• Verfahrensdokumentation (die wiederum verschiedene Dokumente beinhaltet, u. a. Benutzerhandbuch)
• Programmänderungen steuerlich relevanter Bereiche allgemein sowie anlagenspezifisch die Historie der eingesetzten Programmversionen
Der Anwender hat ergänzende organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, da die vollumfängliche Ordnungsmäßigkeit auch von anderen Kriterien abhängt, wie beispielsweise der Richtigkeit und Vollständigkeit der eingegebenen Daten.
Es wird eine umfangreiche Dokumentation zur Verfügung gestellt, um unseren Kunden die Erstellung der Verfahrensanweisung wesentlich zu erleichtern.
Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung brauchen, sprechen Sie uns gerne an!
Die Bescheinigungen zum Download:
GoBD Softwarebescheinigung mafis®
GoBD Softwarebescheinigung NovaTouch®
Für Österreich: RKSV
Die aktuellen mafis® und NovaTouch® Software Releases erfüllen alle Anforderungen des österreichischen Bundesministeriums für Finanzen (BMF) bezüglich der Registrierkassensicherungsverordnung (RKSV).
Änderungen ab 01.01.2016
Belegerteilungspflicht
- Sie sind verpflichtet, jedem Ihrer Gäste einen Rechnungsbeleg, wie er von der NovaTouch® Software ohnehin erstellt wird, auszuhändigen. Der Kunde sollte diesen mitnehmen und bis er Ihr Haus verlassen hat auch aufbewahren.
Prüfung der Belegerteilungspflicht
- Die Finanzverwaltung beabsichtigt dazu Maßnahmen in Form von verdeckten Erhebungen (Mystery Shopping) und in Form spontaner Kassennachschauen durch die Finanzpolizei. Sollten dabei Unregelmäßigkeiten auftreten, kann es zu Betriebsprüfungen kommen.
- Als Konsequenzen drohen Ihnen bei Nichteinhaltung eine Umsatzschätzung, in der Regel mit einem Sicherheitszuschlag versehen, sowie Geldstrafen bis zu 5.000,- wegen einer Finanzordnungswidrigkeit. In besonders schweren Fällen droht lt. Auskunft des BMF eine Anzeige nach dem Finanzstrafgesetz.
Datenerfassungsprotokoll (DEP)
- Dieses ist seit der Kassenrichtlinie 2012 (KRL2012) nötig und wird auch in der Form weiterhin als sog. E131 DEP weiter verlangt werden. Dieses DEP unterliegt keiner Norm und ist auch im Format nicht vorgegeben. Sie können die Merkmale unserem Schreiben E131 entnehmen, welches auf Anfrage erhältlich ist.
Änderungen ab 01.04.2017
Dabei handelt es sich um Änderungen die auf Basis der Informationen aus der aktuellen Verordnung zur RKSV hervorgehen.
Elektronische Sicherheitseinrichtung
- Ab diesem Zeitpunkt muss Ihre Kasse über eine zusätzliche Sicherheitseinrichtung in Verbindung mit einer Signaturerstellungseinheit verfügen. Diese muss wiederum einen Verschlüsselungsalgorithmus im Format AES 256 aufweisen. Dies wird über eine Smartcard, die am System angeschlossen wird oder mittels Cloud Signatur bewerkstelligt.
- Diese Smartcards mit dem entsprechenden Zertifikat werden von A-Trust oder Global Trust angeboten.
- Desweiteren wird in der Folge jede Rechnung mithilfe des Zertifikats elektronisch signiert und diese Signatur wird mithilfe eines QR Codes auf den Gastbeleg (Rechnung) aufgedruckt. Dieser QR Code muss wiederum mit mehreren Merkmalen zur eindeutigen Sicherheit versehen werden. Über diesen QR Code ist dann jede Rechnung eindeutig zuordenbar und auch bei Prüfungen wiederauffindbar.
- Zusätzlich muss mit dem Stichtag 01.04.2017 auch noch ein weiteres DEP (Datenerfassungsprotokoll) geführt werden, welches den genauen Vorgaben des BMF entsprechen muss. Dieses DEP ist auch immer zum Quartalsende revisionssicher zu speichern.
- Die Umsetzung all dieser Vorgaben wird seitens des NovaTouch® Systems mittels einer sog. Middleware bewerkstelligt, dies bedeutet, dass alle steuerlich relevanten Daten an ein Drittsystem zur ordnungsgemäßen Verarbeitung und Signierung übergeben wird. Dazu haben wir die Systeme von Fiskaltrust und EFSTA implementiert.
Die ab 01.04.2017 geltenden Änderungen sind im aktuellen NovaTouch® Software Release integriert.
Für Wartungsvertragskunden ist dieses Update selbstverständlich kostenlos (ausgenommen Dienstleistungen vor Ort bzw. Installationstätigkeiten und Konfigurationen für die sog. Fiskaldienste von Fiskaltrust bzw. EFSTA sowie nötige Änderungen an Ihrer Hardware).
Die angesprochenen Fiskaldienste kosten je nach Leistungsumfang bis zu 39,90 € pro Monat.
NovaTouch® Anwender ohne Wartungsvertrag erhalten auf Anfrage ein Angebot zum Update Nachkauf.
Für konkrete Fragen zu Ihrem System und der Kompatibilität vor allem Ihrer Hardware in Bezug auf die kommenden Änderungen sprechen Sie uns bitte direkt an.
Alle Kontaktoptionen finden Sie hier.
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